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Alois-Lauer-Sprachstipendium

Ansprechpartner:

Erwin Schorr
(Schulleiter)

Telefon: 06831/97 65 47
Telefax: 06831/ 97 60 89

Email: schulleitung@asg-dillingen.de

Die Alois-Lauer-Stiftung Dillingen unterstützt begabte und leistungswillige Schülerinnen und Schülern des ASG mit Stipendien für Sprachkurse in einem französich-, englisch oder spanischsprachigen Land.

Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 10, die am Ende dieser Klassenstufe zwei moderne Fremdsprachen als Leistungskurse wählen und den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 11 und 12, die bereits zwei belegt haben, macht die Alois-Lauer-Stiftung ein interessantes Angebot: In jedem Schuljahr werden Schüler gefördert, die zur Vertiefung ihrer Sprachkenntnisse mehrwöchige Intensivkurse ( mindestens 2 Wochen ) an einer anerkannten Bildungseinrichtung im europäischen Ausland belegen.

Dazu stellt die Alois-Lauer-Stiftung jährlich 3 x 1000 Euro in erster Linie zur Mitfinanzierung des "Schulgeldes" zur Verfügung. Reise- und Unterbringungskosten sind selbst zu tragen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft
  • Ein formloser Antrag an das ASG
  • Die Belegung von zwei Leistungskursen in modernen Fremdsprachen
  • Bei Bewerbern/innen aus Klassenstufe 11, die noch keine Fächerwahl getroffen haben, gilt als Bedingung die verbindliche Wahl zweier Leistungskurse in modernen Fremdsprachen für die Hauptphase.
  • Profilierte Leistungen in beiden Fremdsprachen ( Die Punktsumme der beiden Fächer auf dem letzten Zeugnis zählt). Erreichen Kandidaten/innen die gleiche Punktsumme, entscheidet das Gesamtbild der Kandidaten/innen.
  • Der Sprachkurs muss in einem französisch-, englisch- oder spanischsprachigen Land stattfinden.
  • Der Sprachkurs selbst muss mindestens zwei Wochen umfassen.


Nach Rückkehr des /der Kandidaten/in sind ein schriftlicher Erfahrungsbericht, Kostennachweise und ein Zertifikat der Bildungseinrichtung vorzulegen. Das ASG muss gegenüber der Alois-Lauer-Stiftung Rechenschaft über die bestimmungsgemäße Verwendung des Geldes ablegen. Bei Nichterfüllung auch nur einer der Bedingungen muss das Stipendium unverzüglich zurückgezahlt werden.

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