ASG

Albert-Schweitzer-Gymnasium

Schulbuchausleihe

Sachbearbeiterin: Frau Kwiatkowska (Sekretariat Karcherstraße)

Informationen zur Schulbuchausleihe im Schuljahr 2026/2027 folgen zeitnah an dieser Stelle.

Die Gebührenbescheide werden voraussichtlich Ende Mai zugestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keine Überweisungen notwendig.


Rückgabe der Schulbücher am Ende des Schuljahres 2025/26

Der genaue Zeitplan wir noch bekannt gegeben.


Schulbuchausleihe im Schuljahr 2025/26

Die Ausgabe der Schulbücher erfolgt am Ende zur Sommerferien im Gebäude Karcherstraße zu folgenden Terminen:

Dienstag12.08.202509:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch13.08.202509:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag14.08.202509:00 – 14:00 Uhr

Alle Schüler*innen, die im Schuljahr 2024/2025 an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben, nehmen automatisch auch an der Schulbuchausleihe 2025/2026 teil, sofern keine Änderungsmitteilung an die Schule erfolgt.

Eine Abmeldung ist jährlich zum Schuljahresende möglich.


Wichtige Hinwiese zur Behandlung der ausgeliehenen Schulbücher
  • Unmittelbar nach der Aushändigung sollten die Schulbücher überprüft werden. 
  • Beschädigungen, falsch gepackte oder fehlende Bücher müssen sofort gemeldet werden.

Alle Teilnehmer*innen an dem Verfahren müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Büchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie so beschädigt, dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler*innen zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Schulbücher verpflichtet.

Arbeitshefte, d.h. Bücher, in die in erheblichem Umfang hineingeschrieben werden soll und die zur Bearbeitung durch die Schüler*innen vorgesehen sind, werden – ebenso wie Lektüren – wie bisher verwendet. Natürlich entsteht daraus kein Schadensersatzanspruch. 

Informationen zur Rückgabe werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Alle anderen Bücher sollen möglichst so zurückgegeben werden, wie man sie erhalten hat, Spuren normalen Gebrauches ausgenommen. Unterstreichungen, Markierungen etc. in diesen Büchern sind nicht zulässig, da sie die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich einschränken.

Grundsätzlich müssen die entliehenen Bücher am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Haben Sie ein Buch entliehen, das über mehrere Schuljahre in Gebrauch Ihres Kindes bleiben soll, so kann der Schüler/die Schülerin das Buch auch am Schuljahresende behalten, wenn er/sie auch im folgenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe derselben Schule teilnimmt.