Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit ihren Kenntnissen in der
Herkunftssprache über Kompetenzen, die wir durch die Einführung von staatlichen
Unterrichtsangeboten anerkennen, wertschätzen und fördern wollen. Eine hohe schriftliche und
mündliche Kompetenz in der Muttersprache stellt die Basis für einen erfolgreichen Erwerb der
Zweitsprache und Bildungssprache Deutsch sowie für das Erlernen von weiteren Fremdsprachen
dar. Der Herkunftssprachliche Unterricht stärkt damit die individuelle, aber auch die
gesellschaftliche Mehrsprachigkeit und eröffnet Chancen für eine höhere berufliche Qualifikation.
Der Herkunftssprachliche Unterricht wird in den angebotenen Sprachen an Schwerpunkt-
standorten ab der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe I angeboten. In der Regel findet er
außerhalb der Stundentafel und als freiwilliges Angebot als Sprachkurs für Schülerinnen und
Schüler mit Migrationshintergrund am Nachmittag statt. Die regelmäßige Teilnahme am
Herkunftssprachlichen Unterricht wird auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ aufgenommen.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter Downloads.